Private Versicherung: Was ist eine private Krankenversicherung?

Warum reicht der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung nicht mehr aus?

In Deutschland sind ungefähr 90 Prozent der Bevölkerung durch den Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung abgesichert. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherungen wurde in den letzen Jahren drastisch gekürzt. So wurden viele Leistungen, die zuvor von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden, aus dem Versicherungsschutz herausgestrichen.
Seit dem Jahr 2009 gibt es einen Einheitsbeitrag für alle gesetzlichen Krankenkassen. Das bedeutet, dass für alle gesetzlich Versicherten der gleiche Versicherungsbeitrag zu entrichten ist. Nun gibt es, zumindest preislich, keine Konkurenz mehr zwischen den verschiedenen, gesetzlichen Krankenkassen. Trotz festgeschriebener Beiträge können die Leistungen variieren. Die Kassen  haben unterschiedliche Schwerpunkte in ihren Versicherungsleistungen. Daher lohnt sich noch immer ein Versicherungsvergleich. Einige Versicherungen haben ihren Versicherungsschutz durch bestimmte Leistungen aufgebessert. So werden Kosten für Gesundheitskurse, bestimmte Vorsorgemaßnahmen, Raucherentwöhnungen und Hilfestellungen für Schwangere geboten. Da die Versicherungsbeiträge gleich sind, kann man nicht komplett andere Leistungen von den verschiedenen Krankenkassen erwarten. Es ist die Verteilung der Leistungen und die Schwerpunktsetzung, welche den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenkassen voneinander unterscheidet. Einhergehend mit dieser Veränderung wurde 2009 auch die allgemeine Pflicht für eine Krankenversicherung für alle Deutschen ausgesprochen. Das bedeutet, dass jeder Deutsche nun dazu verpflichtet ist, sich krankenversichern zu lassen.

Durch den sogenannten Gesundheitsfonds fanden viele Veränderungen im Gesundheitswesen statt. So änderten sich auch die Versicherungsbedingungen der Krankenkassen.
Viele Streichungen in der letzen Zeit haben den Versicherungsschutz der gesetzlichen Krankenversicherungen zu einem nicht mehr gänzlich umfassenden Schutz werden lassen. Das zuvor von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlte Sterbegeld wurde beispielsweise komplett aus dem Versicherungsschutz gestrichen. Wer seinen Hinterbliebenen eine finanzielle Stütze für die eigene Beisetzung bieten möchte, muss nun selbst Geld dafür ansparen oder eine spezielle Sterbegeldversicherung abschließen. Eine weitere Streichung bei den gesetzlichen Krankenkassen bezieht sich auf Sterilisationen. So werden Sterilisationen, die keine medizinische Indikation haben, nicht mehr von der Krankenkasse bezahlt. Aber auch das Entbindungsgeld wurde gestrichen. Dieses war für Frauen gedacht, welche keinen Anspruch auf Krankengeld oder Mutterschaftsgeld hatten. Diese einmalige Zahlung wurde jedoch ersatzlos aus dem Versicherungsschutz gestrichen.
Für alle gesetzlich Versicherten wurde darüber hinaus weitestgehend die Erstattung von Zahnersatz gestrichen. Wer heute einen Zahnersatz benötigt, sollte sich besser mit einer speziellen Versicherung dafür absichern. Private Zusatzversicherungen für Zahnersatz sind eine Möglichkeit, hohen Kosten zu entgehen.
Neben dem Zahnersatz ist auch die gesetzliche Pflegeversicherung meistens unzureichend. Wird man zu einem Pflegefall, können die Angehörigen die Pflege meist weder körperlich noch seelisch leisten. Daher bleibt nur ein Platz in einem Pflegeheim oder die häusliche Pflege. Doch ein Platz in einem Pflegeheim kostet monatlich über 3.000 Euro. Die Erstatttung dieser Kosten wird, je nach Pflegestufe, anteilweise erstattet. Die restlichen Kosten müssen die Angehörigen tragen. Eine private Pflegeversicherung ermöglicht die Schließung der Versorgungslücke.

Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig in einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, haben außerdem keinen Anspruch auf ein Krankentagegeld. Wenn man als Selbstständiger durch Krankheit ausfällt, bleibt man selbt auf diesem Schaden sitzen, da kein Arbeitgeber da ist, der im Krankheitsfall einen Lohn weiter zahlt. Eine Möglichkeit der Absicherung ist eine private Zusatzversicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung.
Aber nicht nur im Ernstfall ist der Versicherungsschutz einer gesetzlichen Krankenversicherung oft nicht ausreichend. Auch im Bereich der Gesundheitsförderung und Gesundheitserhaltung stößt der Versicherungsschutz schnell an Grenzen. Besonders einige Vorsorgemaßnahmen, die zur Früherkennung von Krankheiten besonders wichtig sind, wurden von den gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Wer für seine Gesundheit sorgen möchte, muss diese Vorsorgeleistungen dann selbst bezahlen.