Die gesetzlichen Krankenkassen stehen allen Arbeitnehmern offen, die in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stehen. Für Arbeitnehmer besteht sogar die Pflicht, sich gesetzlich zu versichern. Menschen, die keiner Erwerbstätigkeit nachgehen, steht die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung offen. Einen Versicherungsschutz bei einer privaten Krankenversicherung können nur Arbeitnehmer erwerben, die ein Mindestjahreseinkommen von derzeit 48.600 Euro (Stand 2009) haben. Außerdem können sich Beamte, Selbstständige, Freiberufler, Künstler, Richter und Bundestags- und Landtagsabgeordnete privat krankenversichern lassen. Die private Krankenvollversicherung ist auf freiwilliger Basis. Private Zusatzversicherungen stehen allerdings den gesetzlich und den privat Versicherten zu.
Die Versicherungsbedingungen der beiden Krankenversicherungen unterscheiden sich auch in der Höhe der Versicherungsbeiträge. Die Versicherungsbeiträge, die von dem Versicherten und dem Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt werden, richten sich nach dem Einkommen des Versicherten. So zahlt man also, gemessen an dem Arbeitsentgeld, prozentual einen bestimmten Satz an Krankenkassenbeiträgen. Die Versicherungsbedingungen zur Berechnung der Versicherungsbeiträge für eine private Krankenversicherung sind anders gelagert. Hier erfolgt die Berechnung durch die individuelle Gesundheitskonstitution des Versicherungsnehmers. Dazu werden bestimmte Werte, wie beispielsweise das Alter, der Beruf und das Geschlecht zur Errechnung des individuellen Beitrags herangezogen. Außerdem werden von den privaten Versicherern Monatsbeiträge zurückerstattet, wenn man als Versicherter keine Leistungen der Kasse in Anspruch genommen hat. Die sogenannten Beitragsrückerstattungen als Versicherungsbedingungen können auch bei gesetzlichen Krankenkassen erfolgen. Allerdings muss dies im Vertrag in den Versicherungsbedingungen verzeichnet sein. In den meisten Fällen fällt die Beitragserstattung deutlich niedriger aus, als bei privaten Krankenkassen.
Die größten Unterschiede zwischen den Versicherungsbedingungen einer gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung bestehen in den Leistungen. Die privaten Krankenversicherungen haben ein höheres Niveau bezüglich der Erstattung von ärztlichen Leistungen und Vorsorgemaßnahmen. Gesetzlich Versicherte haben da nicht so umfassende Versicherungsbedingungen. Bestimmte Vorsorgemaßnahmen müssen beispielsweise von den gesetzliche Versicherten aus eigener Tasche bezahlt werden, während diese Vorsorgemaßnahmen von einer privaten Krankenversicherung zu den Maßnahmen zählen, die in den Leistungen inbegriffen sind. Aber auch nicht verschreibungspflichtige Medikamente werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet. Auch bei der finanziellen Unterstützung von Sehhilfen und Zahnersatz stehen gesetzlich Versicherte im Regen. Die Versicherungsbedingungen der privaten Krankenversicherung sind vertraglich festgelegt. Die Leistungen, die man als Versicherter von der gesetzlichen Krankenversicherung erwarten kann, können sich durchaus ändern. Die Festlegung der Versicherungsbedingungen für die gesetzliche Krankenkasse sind im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Diese Eintragungen können jedoch von der Politik jederzeit geändert werden.
Bei beiden Krankenversicherungen können Familienangehörige, wie Ehepartner und Kinder mitversichert werden. Während der Versicherungsschutz in der privaten Krankenversicherung für Familienmitglieder kostenpflichtig ist, ist die Mitversicherung für nicht erwerbstätige Familienmitglieder in den gesetzlichen Krankenversicherung kostenfrei.
Beim Wechsel einer Krankenkasse haben jedoch die gesetzlich Versicherten den eindeutigen Vorteil. Wer als privat Versicherter die Krankenversicherung wechseln möchte, muss mit höheren Beitragszahlungen rechnen, da die Versicherungsbeiträge nach Eintrittsalter und Vorerkrankungen bemessen werden. Es kann nämlich sein, dass Tarife auf die neue Versicherung nicht übertragen werden können. Jemand, der gesetzlich versichert ist, kann hingegen ohne Nachteile bezüglich der Versicherungsbedingungen die Krankenkasse wechseln.
Als gesetzlich Versicherter kann man problemlos zu der privaten Krankenkasse wechseln, wenn man die genannten Voraussetzungen erfüllt. Der Wechsel zurück von der privaten Krankenversicherung zu der gesetzlichen Krankenkasse ist jedoch nicht mehr so einfach. Dies geht nur in Einzelfällen, wie Arbeitslosigkeit oder Unterschreitung des Mindestjahreseinkommens.
Ein weiterer Unterschied zwischen den Versicherungsbedingungen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung ist die Arztwahl. So steht den privat Versicherten eine freie Arzt- und Krankenhauswahl zu. Gesetzlich Versicherte werden beispielsweise von dem behandelnden Arzt immer in das nächstgelegene Krankenhaus überwiesen.