Die meisten Deutschen sind in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Nur etwa 10 Prozent der gesamten, deutschen Bevölkerung sind privat krankenversichert. Denn für den Abschluss einer privaten Versicherung müssen bestimmte Faktoren erfüllt sein. Eine private Krankenversicherung kann von Beamten oder Menschen mit einem gewissen Mindestjahreseinkommen (im Jahr 2009 = 48.600 Euro) abgeschlossen werden. Das Mindestjahreseinkommen (Jahresarbeitsentgeltgrenze) muss bei einem Arbeitnehmer drei Jahre in Folge überschritten werden um von der Versicherungspflicht befreit werden zu können. Selbstständige, Künstler und Freiberufler müssen sich ebenfalls privat krankenversichern.
Beamte, Bundestags- und Landtagsabgeordnete und Richter erhalten von ihrem Dienstherren eine Unterstützung durch die sogenannte Beihilfe, diese erstattet die Kosten bis zu einem gewissen Prozentsatz. Zur kompletten Kostenabdeckung sollte eine private Krankenversicherung abgeschlossen werden. So sind Beamte über die Beihilfe und die private Versicherung abgesichert. Die gesetzlichen Krankenkassen stehen den Beamten auch offen. Es ist jedoch für diese Beschäftigten meist günstiger, den Versicherungsschutz einer privaten Krankenversicherung zu wählen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen werden nicht von der Beihilfe unterstützt.
Als Selbstständiger schreibt man in der Regel Rechnungen und ist sein eigener Chef. Das kann in der heutigen Arbeitswelt viele Vorteile haben. Ein großer Nachteil kann jedoch dadurch entstehen, wenn man als Selbstständiger krank wird. In diesem Fall hat man einen Verdienstausfall, der von niemandem ausgeglichen wird. Wer sich vor diesem Verdienstausfall schützen will, kann eine Tagegeldversicherung abschließen. Diese private Zusatzversicherung springt ein, wenn der Selbstständige krank wird und begleicht den Verdienstausfall teilweise oder sogar ganz. Dies ist von den Bedingungen der jeweiligen Versicherung abhängig.
Auch für Studenten besteht die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Wenn sich ein Student privat versichern möchte, kann er sich von der Pflicht der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen. Der Antrag auf Befreiung von der gesetzlichen Versicherung sollte, wenn möglich, bereits vor dem Studienbeginn bei der entsprechenden Versicherung gestellt werden.
Für Privatversicherte besteht die Möglichkeit, Familienmitglieder mit in die Versicherung aufnehmen zu lassen. So kann man seine Kinder für einen gewissen Beitrag mitversichern lassen. Zwar muss für jede weitere Person ein zusätzlicher Versicherungsbeitrag entrichtet werden, aber für Kinder ist der Abschluss einer privaten Krankenversicherung häufig von Vorteil. Besonders für die eigenen Kinder möchte man die besten medizinischen Leistungen erhalten.
Grundsätzlich ist zu beachten, dass Frauen einen höheren Beitrag für eine private Versicherung zahlen müssen als Männer. Das hängt mit der Errechnung der Beiträge für eine private Krankenversicherung zusammen. Da die Versicherungsbeiträge für eine private Versicherung sich aus den individuellen Angaben des Versicherten ergeben, werden Frauen, besonders im gebährfähigen Alter, als besonders „kostenintensiv“ eingestuft. Das bedeutet, dass Frauen einen höheren Versicherungsbeitrag entrichten müssen. Trotz neuer Beschlüsse aufgrund des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) sind die Tarife für Frauen noch nicht gesunken. Durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sollte veranlasst werden, dass Frauen weniger bezahlen müssen und die Kosten, die durch Schwangerschaften entstehen, mit auf die männlichen Versicherungsnehmer umgelegt werden.
Außerdem gibt es bei den privaten Versicherungen die sogenannte Altersrückstellung. Das bedeutet, dass durch die gezahlten Beiträge diese Altersrückstellung gebildet wird. Denn je älter ein Versicherter wird, desto wahrscheinlicher ist es, dass er für die Versicherung mehr Kosten verursacht. Aus diesen von der Versicherung gebildeten Rücklagen können dann die später höheren Kosten gespeist werden.